Tanzen im TSC-Fulda e.V.
Tanzsportclub Fulda e.V.
Mitgliedschaft
Auszug aus der Satzung des TSC Fulda e.V.

§ 5 - Mitgliedschaft

Der TSC hat
1. ordentliche Mitglieder (aktive Mitglieder). Ordentliche Mitglieder können volljährige Personen werden, die die Satzung und die Ziele des TSC vorbehaltlos anerkennen.
2. Jugendmitglieder. Kinder und Jugendliche können nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten Mitglieder werden; sie werden in der Jugendabteilung des TSC gefördert.
3. Fördernde Mitglieder (passive Mitglieder). Fördernde Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die die Bestrebungen des Vereins zu fördern bereit sind.
4. Ehrenmitglieder. Ehrenmitglieder sind Einzelpersonen, die sich um die Bestrebungen des TSC und des Tanzsports besondere Verdienste erworben haben.

§ 6 - Erwerb der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt.
1.1 Die Aufnahme wird vom Vorstand schriftlich bestätigt.
1.2 Die Ablehnung kann ohne Angabe der Gründe schriftlich durch den Vorstand erfolgen.
2. Jedes ordentliche Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis, der beim Ausscheiden zurückzugeben ist. Dies gilt auch für fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.
3. Gleichzeitige Mitgliedschaft bei anderen Tanzsportvereinen oder -abteilungen bedarf der Genehmigung durch den Vorstand, die nur aus wichtigem Grund versagt werden darf.

§ 7 - Beendigung der Mitgliedschaft

§ 8 - Mitgliedsbeitrag

1. Über die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge beschließt die ordentliche Jahreshauptversammlung der Mitglieder.*
2. Über vorübergehende Beitragsermäßigung im Einzelfalle entscheidet der Vorstand.
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